Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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10. Bodenpolitik, Wohnen
91.058 |
Sperrfrist für die
Veräusserung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke. Änderung |
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Délai d'interdiction de
revente des immeubles non agricoles. Modification |
Botschaft: 30.09.1991 (BBl IV, 449 / FF IV, 437)'
Ausgangslage
Die am 6. Oktober 1989 erlassenen dringlichen und
befristeten Massnahmen im Kampf gegen die Bodenspekulation und gegen eine überhitzte
Nachfrage nach Grundstücken im Siedlungsbereich sind seit rund zwei Jahren in Kraft. Mit
Rücksicht auf die Entwicklung, die in der Zwischenzeit auf dem Bodenmarkt stattgefunden
hat, und auf die von den Vollzugsbehörden gemachten Erfahrungen wünscht das Parlament
eine Revision des Bundesbeschlusses über eine Sperrfrist für nichtlandwirtschaftliche
Grundstücke. Zu diesem Zweck wurden drei Motionen an den Bundesrat überwiesen. Diese
verlangen im wesentlichen die Abkürzung der Sperrfrist von fünf auf drei Jahre sowie die
Schliessung einiger Lücken im Zusammenhang mit dem Geltungsbereich der Sperrfrist.
Verhandlungen
NR |
26.11.1991 |
AB 1991, 2104 |
SR |
05.12.1991 |
AB 1991, 996 |
NR |
11.12.1991 |
AB 1991, 2349 |
SR / NR |
13.12.1991 |
Schlussabstimmungen
(A. Sperrfrist 29:8, 85:87;
B. Pfandbelastungsgrenze: 33:2, 96:52) |
Als erster stimmte der Nationalrat dem Vorschlag des
Bundesrats zu. Der Antrag auf völlige Aufhebung der Sperrfrist scheiterte, freilich nur
knapp, mit 99 gegen 90 Stimmen. Genau dafür sprach sich jedoch unterdessen der Ständerat
- auf Antrag seiner Kommission - aus, indem er den betreffenden Bundesbeschluss
deutlich mit 27 gegen 11 Stimmen aufhob.
Der Nationalrat bestätigte das Urteil der kleinen
Kammer: Mit 93 gegen 88 Stimmen hob er in einer Abstimmung unter Namensaufruf gegen
den Antrag der Mehrheit seiner Kommission den Bundesbeschluss über die fünfjährige
Sperrfrist für die Wiederveräusserung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke auf. Den
Ausschlag für diese Kursänderung gab, neben mehreren Absenzen der früheren
Befürworter, der Gesinnungswandel ausgerechnet zweier Vertreter derjenigen Partei, welche
sich letztes Jahr noch öffentlich gegen eine "Hüst-und-Hott-Politik" im
Bodenrecht gewährt hatte.
Bei der zwei Tage später stattfindenden Schlussabstimmung
waren dann allerdings die Befürworter der Sperrfrist wieder in der Mehrheit. Mit 87 zu
85 Stimmen wurde deren Abschaffung vom Nationalrat wieder aufgehoben. Ein Antrag der
FDP, die Abstimmung zu wiederholen, setzte sich nicht durch. Somit blieb der seit 1989
geltende ursprüngliche Zustand weiter bestehen.
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